Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Paper+Design

I. Abschluss und Preise

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten zwischen Paper + Design GmbH und Käufern/Besteller, die Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind.
  2. Die Einkaufsbedingungen oder AGB des Bestellers verpflichten den Verkäufer nicht, auch wenn letzterer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
  3. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend. Der Kaufvertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers zustande. Bestellungen können inner-halb von 14 Tagen ab Zugang angenommen werden. Abweichungen bedürfen der Bestätigung des Verkäufers. 
  4. Für alle Vereinbarungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt ausschließlich die Schriftform. Im Übrigen ist die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per E-Mail, nur ausreichend, wenn eine Bestätigung in gleicher Weise erfolgt.

II. Preise und Zahlungen 

  1. Die Preise der Auftragsbestätigungen verstehen sich in Euro zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe ab Werk des Verkäufers zuzüglich Verpackungen und Etikettierung, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und sämtlicher öffentlichen Abgaben.
  2. Die Preisstellung beruht auf den am Tage des Angebotes maßgebenden Kostenfaktoren. Ändert sich einer dieser Kostenfaktoren bis zum Tage der Lieferung, bei einer vertraglichen Lieferfrist, die vier Monate übersteigt, ist der Verkäufer berechtigt, den Preis im gleichem Maß zu ändern.
  3. Sofern nicht abweichend vereinbart, ist der Kaufpreis spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Für Zahlungen innerhalb von 14 Tagen wird 2% Skonto gewährt. Maßgebliches Datum ist der Eingang beim Verkäufer.
  4. Der Verkäufer ist berechtigt, Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihm Umstände bekannt werden, durch welche die Bezahlung der Forderungen des Verkäufers aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet ist. Die Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen berechtigen den Verkäufer nach angemessener Fristsetzung - 14 Tage -, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz in Höhe von mindestens 20 % des Kaufpreises, so-fern nicht ein höherer Schaden nachgewiesen wird, zu verlangen, wobei dem Käufer das Recht zusteht, einen geringeren Schaden nachzuweisen, unbeschadet des Rechts auf Rücknahme der bereits unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren auf Kosten des Käufers.

III. Lieferzeit, Annahme und Annahmeverzug

  1. Für alle Aufträge gilt Lieferungsmöglichkeit vorbehalten. Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Ereignisse höherer Gewalt im eigenen oder in den mit der Erfüllung zusammenhängenden Betrieben, Streik und alle anderen Betriebsstörungen, die den Fortgang der Fabrikation beeinträchtigen und die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, berechtigen den Verkäufer, die Lieferzeit für die Dauer der Behinderung zu verlängern oder - sofern solche Ereignisse dem Verkäufer die Leistung nicht nur vorübergehend erschweren oder unmöglich machen - wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Für durch solche Ereignisse eintretende Unmöglichkeit oder Leistungsverzögerungen der Leistung haftet der Verkäufer nicht.
  2. Der Käufer darf Teillieferungen nicht zurückweisen.
  3. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme verweigert oder vorher ausdrücklich erklärt, nicht annehmen zu wollen, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Als Schadensersatz kann der Verkäufer 20% des Kaufpreises pauschal, wobei dem Käufer der Nachweis eines geringeren Schadens offen steht, oder im Falle eines nachgewiesenen größeren Schadens einen höheren Betrag geltend machen. 4. Gerät der Verkäufer mit der Leistung in Verzug oder wird ihm diese unmöglich, so ist die Haftung nach Maßgabe von Punkt VII. dieser AGB beschränkt.

IV. Qualität, Maße, Gewichte, Mehr- und Minderlieferungen, Gewährleistung

  1. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Eingang der Lieferung.
  2. Bei Fertigung von Papierwaren ist ein Anteil fehlerhafter Ware nicht zu vermeiden und ein Anteil von bis zu 2% der gesamten Menge stellt keinen Sachmangel dar.
  3. Für den Druck werden Farben auf Wasserbasis verwendet, die dem Lebensmittelgesetz entsprechen. Bei Auftragserteilung ist speziell darauf hinzuweisen, wenn besondere Ansprüche gestellt werden (z.B. Lichtechtheit, Reibebeständigkeit, usw.). Andernfalls wird nicht gehaftet.
  4. Handelsübliche Toleranzen in Färbung, Qualität, Reinheit, Festigkeit und Grammgewicht der Waren stellen keinen Sachmangel dar.5. Für Druckaufträge und Sonderanfertigungen (Lohnarbeit) behält der Verkäufer sich eine Mehr- oder Minderbelieferung von bis zu 10% der bestellten Menge vor.6. Durch vorstehende Regelungen darf nicht von den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des § 478 Abs. 4 BGB abgewichen werden.

V. Versand und Gefahrenübergang, Lagerkosten

  1. Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer geht die Gefahr - auch bei Franko-Versand - auf den Käufer über. Expresskosten gehen stets zu Lasten des Käufers.
  2. Versicherungen gegen Transportschäden und -verluste oder sonstige versicherbare Risiken erfolgen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers und auf seine Rechnung.
  3. Verzögert sich die Versendung infolge von Umständen, deren Ursache beim Käufer liegt, so geht die Gefahr vom Tage der Versand- bzw. Lieferbereitschaft und des Zugangs der Mitteilung hierüber an den Käufer auf diesen über.

VI. Mängelrüge, Aufrechnung

  1. Die Sendung ist unverzüglich nach Eingang zu überprüfen. Die Sendung gilt als ordnungsgemäß, wenn eine Mängelrüge nicht innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Eingang der Ware eingeht. Bei versteckten Mängeln gilt vorstehende Frist ab dem Zeitpunkt der Entdeckung des Mangels.
  2. Im Falle berechtigter Beanstandungen entscheidet der Verkäufer nach seiner Wahl, ob er Nachbesserung oder Ersatzlieferung anbietet.  Die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz bestimmt sich nach Punkt VII. dieser AGB.
  3. Mängelrügen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des Kaufpreises oder eines Teiles davon, es sei denn die Mängel sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
  4. Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.

VII. Haftung auf Schadensersatz wegen Verschulden

  1. Die Haftung des Verkäufers auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrunde, ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses Punktes VII. eingeschränkt.
  2. Der Verkäufer haftet nicht a) im Falle einfacher Fahrlässigkeit b) im Falle grober Fahrlässigkeit seiner nicht leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen,soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
  3. Soweit der Verkäufer gemäß Punkt VII. 2. dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die dem Verkäufer bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung voraussehbar waren oder unter Berücksichtigung der Umstände, die ihm bekannt waren oder die er hätte erkennen müssen, bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen.
  4. Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht des Verkäufers für Sach- oder Personenschäden auf einen Betrag von 5 Mio. EUR beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
  5. Die Einschränkungen dieses Punktes VII. gelten nicht für die Haftung des Lieferers wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

VIII. Eigentumsvorbehalt

  1. Die Waren werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Sie bleiben Eigentum des Verkäufers bis zur vollständigen Tilgung sämtlicher, auch der zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer einschließlich Nebenkosten, insbesondere auch eines etwaigen Kontokorrentsaldos. Die Ware sowie die nach dieser Klausel an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend Vorbehaltsware genannt.
  2. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für den Verkäufer.
  3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls (Punkt VIII. 7.) im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
  4. Stehen die Waren bei der Weiterveräußerung noch unter Eigentumsvorbehalt, so tritt an die Stelle des Eigentumsvorbehaltes die durch die Weiterveräußerung entstehende Kaufpreisforderung.
  5. Im Falle der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber an den Verkäufer ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Der Verkäufer ermächtigt den Käufer widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen im eigenen Namen für Rechnung des Verkäufers einzuziehen. Der Verkäufer darf diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall (Punkt VIII. 7.) widerrufen.
  6. Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, wird der Käufer sie unverzüglich auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und den Verkäufer hierüber informieren, um ihm die Durchsetzung seiner Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer dem Verkäufer.7. Tritt der Verkäufer bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), ist er berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

IX. Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Chemnitz. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des CISG wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt.

    Hinweis: Der Käufer nimmt davon Kenntnis, dass der Verkäufer Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 BDSG zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (z.B. Versicherungen) zu übermitteln.

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